Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

Die von Google angebotete Website-Tracking- und Analyse-Software "Google Analytics" hat in letzter Zeit immer wieder für Aufregung im Bezug auf die in Deutschland geltenden Datenschutzgesetze gesorgt.

Nun hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) mit einer speziellen Software mehrere Tausend Websites "gescannt" und auf die datenschutzkonforme Verwendung von Google Analytics geprüft. Dabei ist herausgekommen, dass lediglich 3% der Websitebetreiber den Analyse-Dienst konform einsetzen.

Als Online-Experten sind wir natürlich immer an vorderster Front, wenn es um Änderungen und Neuigkeiten im Bereich der Online-Rechtssprechung geht und möchten Ihnen einige Tipps für die korrekte Nutzung von Analytics in Ihrer Website geben.

Datenschutzkonformer Einsatz - Tipps

  • Schließen Sie als Website-Betreiber einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes mit Google ab um sicher zu stellen, dass mit den Daten Ihrer Nutzer/Besucher rechtskonform umgegangen wird.
  • Weisen Sie als Website-Betreiber auf das Browser-Add-On zur Deaktivierung von Google Analytics hin. Mit einer Installation können Nutzer ihr Recht auf Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten in Anspruch nehmen.
  • Stellen Sie sicher, dass das letzte Oktett der IP-Adresse der Nutzer Ihrer Website vor der Speicherung bereits innerhalb der europäischen Grenzen gelöscht wird. Hiermit stellen Sie sicher, dass eine eindeutige Identifizierung der Nutzer nicht mehr möglich ist und keine Daten in die USA übermittel werden.

Selbstverständlich steht Ihnen unser Team von Online-Experten bei Fragen jederzeit zur Verfügung.